Johnny Depp vs. Amber Heard

Der Gerichtsprozess zwischen Johnny Depp und Amber Heard ist mittlerweile einige Monate her. Dennoch nimmt das Drama um das Ex-Ehepaar kein Ende. Es war einer der meistverfolgten Gerichtsprozesse der Welt, mit dem Ergebnis, dass dem Star Schauspieler Johnny Depp eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 10,35 Millionen Dollar zustand.

Seine Ex-Frau Amber Heard jedoch kann diese Zahlung nach Angaben ihrer Anwälte definitiv nicht leisten. Obwohl sie als Schauspielerin bereits einige größere Rollen hatte, hat sie in ihrer Karriere deutlich unter 8 Millionen US-Dollar verdient. Deshalb versuchte sie das Urteil monatelang anzufechten. Zuletzt scheiterten 2 Berufungsprozesse um das Urteil womöglich noch zu kippen.

Insolvenzantrag

Mit dem Scheitern des 2. Berufungsprozesses scheint die Schauspielerin die Hoffnung darauf, das Urteil könne noch geändert werden, aufgegeben zu haben. Wie die Marca und andere Medien übereinstimmend berichten, hat Amber Heard am 20. Juli ihren Insolvenzantrag gestellt. Damit erklärt sie offiziell, dass sie zahlungsunfähig ist und ihre Schulden nicht mehr begleichen kann.

In diesem Fall würde jetzt ein Insolvenzverwalter Zugriff auf das Vermögen von Amber Heard haben und dafür sorgen, das jegliche Insolvenzmasse zu Geld gemacht wird. Amber Heard versucht offenbar eine Abkürzung zu nehmen. In Virginia versuchte sie einen Tag nach dem Insolvenzantrag erneut, das Urteil aufzuheben, da sie zahlungsunfähig sei:

Heard versucht Strafe zu vermeiden

„Die finanzielle Lage von Amber Heard ist nach dem Prozess gegen ihren Ex-Mann Jonny Deep alles andere als gut. Die Jury ordnete an, das sie 10 Millionen Dollar an den „Fluch der Karibik“-Darsteller zahlen müsse. Weil sie dazu nicht in der Lage ist, hat sie nun Konkurs angemeldet.

Schon am 20. Juli stellte Amber Heard ihren offiziellen Insolvenzantrag. Nur einen Tag später, am 21. Juli, legt sie erneut Berufung beim Commonwealth of Virginia ein. Die 36-Jährige beantragte das Urteil gegen sie aufgrund von Zahlungsunfähigkeit für Nichtig zu erklären.“ (Quelle: Guardian.ng)

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