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ApoRed

Der Youtuber und Streamer ApoRed hat sich in eine missliche Lage manövriert. Der berühmt-berüchtigte „Insi-Modus“ fliegt dem 28-Jährigen seit geraumer Zeit komplett um die Ohren. So wie es nach aktuellem Kenntnisstand aussieht, könnte er auf die nächsten Jahre dazu verdammt sein, seine Schulden abzahlen zu müssen. Das bedeutet: Luxusleben adé!

Insolvenzverfahren

Grund dafür ist ein laufendes Insolvenzverfahren gegen den kontroversen Content-Creator. Seit Jahresbeginn fordert mindestens ein Gläubiger eine Summe von ihm, die er offenbar nicht mehr begleichen kann. Aus diesem Grund soll sich nun ein Insolvenzverwalter darum kümmern, seine Konten zu überwachen und dazu zu nutzen, um seine Schulden zu tilgen.

8 Jahre bis zu Restschuldbefreiung

Am Ende einer Insolvenz könnte ApoRed als Schuldner eigentlich auf eine Restschuldbefreiung hoffen. Diese ist dazu da, damit er nicht an sein Lebensende verschuldet ist und es ihm zu ermöglichen, nach 3 bis 5 Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Dann hätte er wieder Zugriff auf seine Konten.

Allerdings hat er es versäumt, Restschuldbefreiung zu beantragen. Das bedeutet, dass er nach Ende des Insolvenzverfahrens – sofern die Schulden noch nicht beglichen wurden – noch nicht schuldenfrei ist. Der Insolvenz-Anwalt Ulrich Horrion, den MiiMii in seinem letzten Video eingeblendet hat, kommt daher zu dem Schluss, dass ApoRed wohl bis zu 8 Jahre auf die Restschuldbefreiung warten muss.

Insolvenz-Anwalt Ulrich Horrion über ApoRed

„Ansonsten kann der Schuldner, also hier ApoRed, nach Aufhebung des jetzigen Insolvenzverfahrens ein neues Insolvenzverfahren mit einem Eigenantrag auf Eröffnung stellen. Verbunden mit Antrag auf Restschuldbefreiung. Das geht aber erst wenn das jetzige Insolvenzverfahren beendet ist. Dem Aktenzeichen „IN“ entnehme ich, dass wir es hier mit einer Unternehmens-Insolvenz zutun haben.

Die Insolvenzdauer dieses Verfahrens beträgt vermutlich 3 bis 5 Jahre. Also kann man sich ausrechnen, wann dann der Schuldner ApoRed einen neuen Insolvenzantrag stellen kann. Ab dem Antrag dann weitere 3 Jahre. Wir reden hier also über 8 Jahre bis ApoRed seine Restschuldbefreiung erwarten kann. Abschließend noch, Hinweis: Wenn deliktisches Handeln festgestellt wird, also Betrug oder sonstiges Handeln. Dafür gibt es keine Restschuldbefreiung.“

Hier seht ihr das Video des Anwalts