Kostenloses Streaming von Kinofilmen und Bundesliga-Spielen ist ab sofort illegal. Es gibt beim EuGH-Urteil jedoch Ausnahmen.
Das Streamen von Filmen und Sportveranstaltungen galt bisher als rechtliche Grauzone. Nun hat der Europäische Gerichtshof aber entschieden, dass auch das bloße Ansehen dieser Inhalte eine Urheberrechtsverletzung ist. User, die Angebote wie kinox.to oder movie4k.to nutzen, müssen in Zukunft mit einer Abmahnung rechnen. Das Urteil erfolgte auf die Klage eines niederländischen Anbieters. Der EuGH entschied, dass das Abspielen als Vervielfältigung gilt.
Im Video erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke, welche Konsequenzen das Urteil für den einzelnen User hat. Nicht jeder Stream wird durch dieses Urteil illegal. Ausnahmen bestehen etwa, wenn der Anwender keinen Grund zur Annahme hat, dass die Filme illegal vervielfältigt worden seien. So ist etwa das Abspielen eines Films auf YouTube nicht strafbar, weil der User keinen Veranlassung hat, auf YouTube eine illegale Quelle zu vermuten.
Christian Solmecke über das EuGH-Urteil
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