Deutschland will seine Bürger noch umfassender mit dem Staatstrojaner überwachen. Dabei geht es keineswegs mehr um Terrorabwehr.
Die deutsche Regierung weitet die Überwachung mit dem umstrittenen Staatstrojaner aus. Überwachung von Messenger-Diensten und Internet-Telefonaten ist damit nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern bei einer Reihe weiterer Delikte möglich. Auf der Liste der Verbrechen, die eine Überwachung ermöglichen, stehen neben Mord auch Hehlerei, Asylbetrug und Steuervergehen. Welche Delikte eine Überwachung rechtfertigen, ist im Paragraf 100a StPO festgelegt, der auch die Überwachung analoger Kommunikationswege regelt.
Rechtliche Winkelzüge und gefährliche Sicherheitslücken
Nicht nur das Gesetz selbst ist umstritten, auch die Art und Weise, wie die große Koalition ihren Entwurf durchgesetzt hat, stößt auf Kritik. Wie aus einem Bericht der PC Games Hardware hervorgeht, setzte die Regierung das Gesetz im Eilverfahren noch vor der Wahl durch. Proteste aus der Opposition gab es zwar, waren durch die momentanen Mehrheitsverhältnisse aber nicht relevant. Der Gesetzentwurf wurde über zwei sachfremde Entwürfe (Fahrverbote und DANN-Abgleiche) eingebracht und so am Bundesrat vorbei geschmuggelt. Einer öffentliche Debatte konnten sich die Regierungsparteien auf diese Weise entziehen.
Naturgemäß wird auch der Staatstrojaner an sich von vielen Experten kritisiert. Um die Schadsoftware auf Rechnern einzuschleusen, müssen die Behörden Sicherheitslücken nutzen. Deshalb haben sie auch kein gesteigertes Interesse, solche Fehler zu melden. Die selben Lücken werden dann auch von Cyber-Attacken wie Wannacry genutzt. Es besteht allerdings noch Hoffnung. Möglicherweise könnte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz noch kippen. Zuletzt wurde in Karlsruhe auch das Gesetz zur Datenvorratsspeicherung zu Fall gebracht.
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