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Beweise deine Menschlichkeit


Loot-Boxen sind kein Glücksspiel. Das erklärte die USK auf Anfrage eines Forenteilnehmers. Auch PEGI und ESRB werten die Beutekisten nicht Glücksspiel.

Ein Forenteilnehmer von 4Players.de stellte die Frage, ob es sich bei Loot-Boxen um Glücksspiel handle. Die Kisten mit zufälliger Beute finden sich inzwischen in immer Spielen, wie FIFA, Team Fortress 2, Overwatch und Call of Duty, um nur einige Beispiele zu nennen, kostenpflichtig im Shop. Da der Spieler die Truhen mit Echtgeld bezahlt und der Inhalt zufällig ist, handelte es sich der Meinung dieses Users nach um Glücksspiel. Die USK wurde auf den Beitrag aufmerksam und reagierte mit einer Stellungnahme. Die Behörde stuft Loot-Boxen nicht als Glückspiel ein. Der Grund dafür ist, dass man über Loot-Boxen keine Gewinne in Form von Geld erhalten kann. Bei Loot-Boxen wird nicht, wie bei einem einarmigen Banditen um Geld gespielt. Das Prinzip ist eher mit Sammelkartenspielen wie Magic: The Gathering vergleichbar. Die USK woll das Thema aber weiter beobachten.

Offizielle Antwort der USK

„‚Glücksspiel‘ ist ein relativ komplexes Thema, das in Deutschland strenger Regulierung unterliegt. Glücks- und Gewinnspielelemente (im Internet) werden in Deutschland bisher prinzipiell nicht im Rahmen einer Jugendschutzvorgabe geregelt, sondern durch den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) und den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) reguliert. Als Glücksspiel gelten nur solche Spiele, bei denen der Spieler gegen ein Entgelt eine Gewinnchance erwirbt und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die von Ihnen angesprochenen Lootboxen, einarmige Banditen oder ähnliche Gewinnspiel-Modelle, die gegen eine Entgelt ein zufällig generiertes Item vergeben, gelten nach üblicher Auffassung bisher nicht als Glücksspiel. Eine Gewinnausschüttung im gesetzlichen Sinne des ‚Glücksspiels‘ ist bei den meisten Spielen unwahrscheinlich, entscheidend bei dieser Definition ist, ob man Geld gewinnen kann – nicht ob man etwas einsetzt, was man ohnehin nicht wiederzurücktauschen kann.

Die zufällige Auswahl von Gegenständen (auch nach dem Kauf einer Loot-Box) entspricht im Wesentlichen Spiel- und Geschäftsmodellen, die Gewinnspielen oder sogenannten Ausspielungen bei denen der Gewinn in geringwertigen Gegenständen besteht, ähneln (Lose, Panini-Bildchen), aber allgemein als für Kinder und Jugendliche unbedenklich betrachtet werden. Uns ist bewusst, dass es Drittanbieter über Websiten möglich machen, z.B. Skins für Realgeld zu handeln. Bei diesem Weiterverkauf von Ingame-Items handelt es sich in der Regel jedoch nie um offizielle Geschäftswege, die der Kontrolle des konkreten Spieleanbieters unterliegen. Folglich kann dieser Umstand dem Anbieter eines jeweiligen Spieles auch nicht regelmäßig zur Last gelegt werden.

Die USK, getragen durch die Verbände der Computerspielbranche, sorgt für die organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen, damit die gesetzlichen Alterskennzeichnungen für Spiele auf Datenträgern vergeben werden können (gemäß den Regelungen des Jugendschutzgesetzes/JuSchG). Bezahlmodelle in Spielen / Geschäftsmodelle von Anbietern, die erst durch die Internetverbindung des Spiels entstehen, sind dabei prinzipiell nicht Gegenstand einer Altersprüfung durch die USK und die Ständigen Vertreter der OLJB bei der USK. Das regelte der USK-Beirat 2011 (evaluiert 2016) für die Spruchpraxis unserer Gremien (…) So der Stand der Dinge, wir beobachten das Thema weiter (…)

Auch die europäische PEGI und das US-amerikanische ESRB stufen Loot-Boxen derzeit nicht als Glückspiel ein. Wenn ihr keine News aus der Welt des Gaming verpassen wollt, folgt uns auf Facebook!