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Yu-Gi-Oh!

Yu-Gi-Oh!, das berühmte Trading Card Game von Konami, hat seit seinen Anfängen im Jahr 1999 einen langen Weg zurückgelegt. Bis zum Januar nächsten Jahres soll das Spiel schätzungsweise über 35 Milliarden Karten verkauft haben – eine Zahl, die kaum zu fassen ist.

Yu-Gi-Oh! war schon immer sehr beliebt, aber gerade im letzten Jahr hat es nochmals einen regelrechten Boom erlebt. Das liegt zum Teil an der digitalen Version des Kartenspiels Yu-Gi-Oh! Master Duel, die zu Konamis rekordverdächtigem Gewinn im letzten Geschäftsjahr beigetragen hat, nachdem das Spiel 20 Millionen Exemplare verkauft hat.

Verbotene Karten

Im Laufe der Jahre wurden bestimmte Karten offiziell verboten, nachdem sie als „zu mächtig“ für Turniere eingestuft wurden. Jedes Turnier wird einen Gewinner haben, dennoch ist es nicht gerade fair, wenn eine einzige Karte das Spiel sofort einseitig macht. Das könnte sich aber bald ändern, denn eine wichtige Karte wurde nach 17 Jahren wieder zugelassen!

„Überläufer“

Denn Yu-Gi-Oh! Trading Card Game-Spieler können nun offiziell die Karte „Überläufer“ wieder in ihre Turnierdecks aufnehmen. Die Karte wurde von Konami während des letzten Updates der Liste der limitierten und verbotenen Karten aufgehoben.

Die Karte wurde davor im Jahr 2005 verboten. Sie erlaubt es dem jeweiligen Spieler, „ein Monster, das dein Gegner kontrolliert, als Ziel zu wählen“ und „die Kontrolle über dieses Monster bis zur letzten Phase zu übernehmen“. Da die Karte seinem Spieler die vollständige Kontrolle über dessen Gegner gewährt, ist es nachvollziehbar, warum die Karte von Turnieren verbannt wurde.

Das heißt aber nicht, dass „Überläufer“ jetzt ohne Einschränkungen spielbar ist. Die Karte ist zwar nicht mehr verboten, wurde aber von Konami auf die Liste der „begrenzten“ Karten verschoben, was bedeutet, dass Spieler nur eine Karte dieser Art in ihrem „Haupt-, Extra- und Nebendeck zusammen“ haben dürfen.

Hier seht ihr es