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Bungie

Bungie hat diese Woche einen Rückschlag in seinem Rechtsstreit gegen Cheat-Hersteller und -Verkäufer „AimJunkies“ erlitten. Am Mittwoch wies ein Bundesrichter die Urheberrechtsverletzungs-Klage von Bungie gegen die Website AimJunkies ab und stimmte gleichzeitig mit der Rechtsverteidigung des Cheat-Verkäufers überein, dass die anderen, nicht Copyright-bezogenen Ansprüche des Destiny-Publishers nicht vor Gericht, sondern über ein Schiedsverfahren geklärt werden sollten.

Ein Richter des US-Bezirksgerichts hat sich auf die Seite von AimJunkies gestellt und die Urheberrechtsverletzungs-Klage von Bungie gegen die Website abgewiesen. Bungie hatte nicht nachweisen können, dass AimJunkies tatsächlich etwas kopiert hatte.

In seiner Klage hat Bungie nicht erklärt, inwiefern die Cheat-Software eine unerlaubte Kopie eines der genannten urheberrechtlich geschützten Werke darstellt. Dies ist mehr als eine bloße „formelhafte Aufzählung der Elemente eines Klagegrundes“, und als solche muss die Klage abgewiesen werden.

Möglichkeit zur Korrektur

Die Urheberrechtsklage von Bungie wurde vorerst abgewiesen, aber es wird ihnen erlaubt, sie zu korrigieren und weitere Beweise hinzuzufügen. Richter Zilly stimmte AimJunkies in vielen Punkten der Klage von Bungie zu. Zu diesen Ansprüchen gehörten Vertragsbruch, unerlaubte Einmischung und ungerechtfertigte Bereicherung. Der Richter verwies alle nicht markenrechtlichen Ansprüche an ein Schiedsgericht.

Dies steht im Einklang mit der Lizenzvereinbarung von Bungie selbst. Darin wird erklärt, dass abgesehen von Urheberrechts- und Markenrechtsstreitigkeiten alle anderen rechtlichen Konflikte durch ein obligatorisches Schiedsverfahren gelöst werden sollten.

Letztes Jahr argumentierte AimJunkies gegen einen Großteil der Klage von Bungie und verwies auf die obligatorische Schiedsklausel der Vereinbarung als Teil seiner Verteidigung. Nun scheint Richter Zilly auf der Seite der Cheat-Verkäufer zu stehen. Dies legt nahe, dass beide Parteien eine außergerichtliche Lösung für die nicht marken- und urheberrechtlichen Streitigkeiten finden.

Hier(PDF via TorrentFreak) könnt ihr den gesamten Beschluss lesen:

Screenshot aus dem Beschluss vom Fall

Screenshot aus dem Beschluss vom Fall