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FIFA Loot-Boxen

Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande hat eine frühere Entscheidung über eine Geldstrafe in Höhe von 10 Millionen Euro gegen Electronic Arts wegen der Beibehaltung von Lootboxen in FIFA gekippt. Nach einem langwierigen Rechtsstreit zwischen der niederländischen Glücksspielbehörde und EA entschied das Gericht in Den Haag im Oktober 2020, dass die Glücksspielbehörde EA für jede Woche, in der das Unternehmen weiterhin Lootboxen in FIFA Ultimate Team verkauft, eine Geldstrafe in Höhe von 500 000 EUR auferlegen darf. Dies geschah, nachdem die Funktion aus FUT als Verstoß gegen die Glücksspielvorschriften eingestuft wurde.

Kein Glücksspiel?

Die wöchentliche Geldstrafe war auf maximal 10 Mio. EUR festgesetzt. EA hat die Entscheidung jedoch angefochten und sich geweigert, entweder die Beutekisten zu entfernen oder die Geldstrafe zu zahlen. Nun hat die niederländische Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats entschieden, dass die frühere Entscheidung eine „ungerechtfertigte Strafe“ war und dass EA die Geldstrafe nicht mehr zahlen muss.

Diese neue Erkenntnis ist jedoch keine endgültige Entscheidung darüber, ob Lootboxen im allgemeinen Glücksspiele sind. Vielmehr handelt es sich um ein Urteil, das besagt, dass nach niederländischem Glücksspielrecht eine „Glücksspiellizenz“ nur dann erforderlich ist, wenn das „Glücksspiel“ ein eigenständiges Produkt wie ein Spielautomat ist und nicht ein einzelnes Element eines größeren Geschicklichkeitsspiels.

Die Debatte drehte sich generell um die Frage, ob FIFA Lootboxen als Glücksspiel angesehen werden können. Die niederländische Glücksspielbehörde hatte dies zuvor bejaht und EA zur Zahlung einer Strafe aufgefordert, da das Unternehmen keine Glücksspiellizenz besaß.

Das neue Urteil besagt jedoch, dass Beutekisten in Ultimate Team nicht als Glücksspiel gelten, da sie kein eigenständiges Spiel sind, sondern Teil eines „umfassenderen Geschicklichkeitsspiels“, nämlich des Ultimate Team-Modus im Allgemeinen.

Das Urteil 

Im Urteil heißt es konkret: „Während Packs nicht während des Spielens von Matches und Quests geöffnet werden können, können sie im selben FUT-Modus geöffnet werden. Die Tatsache, dass die Packs getrennt vom Match oder der Aufgabe im Spiel geöffnet werden, macht sie nicht zu einem separaten Spiel.“

Letztendlich kam man zu folgendem Schluss: „Da es sich bei den Packs nicht um ein eigenständiges Spiel handelt, sind sie kein Glücksspiel und benötigen keine Lizenz. Daher hat der Herausgeber nicht gegen das Gesetz über Wetten und Glücksspiele verstoßen, und die Glücksspielbehörde hätte kein Zwangsgeld gegen den Herausgeber verhängen dürfen.“